Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind … „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern,…(und) die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen“ (§ 9 SGB VIII). Hier liegt die rechtliche Grundlage für (sozial-)pädagogische Arbeitsfelder geschlechtergerechter Kinder- und Jugendhilfe, sowie Kinder- und Jugendsozialarbeit (Mädchen*- und Jungen*arbeit, geschlechterreflektierte Ko-Education, Crosswork und Queerpädagogik).
In Baden-Württemberg gibt es sowohl eine Landesarbeitsgemeinschaft für Mädchen*politik als Fachstellen geschlechterreflektierender Arbeit, als auch Queer Future, den Landesverband der queeren Jugendgruppen in Baden-Württemberg.